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Democratie.NU De leden van Democratie.Nu vormen een onafhankelijke en politiek ongebonden burgerbeweging die ijvert voor de invoering van het Bindend Referendum Op Volksinitiatief (BROV). Met dat direct-democratisch instrument kan de bevolking rechtstreeks beslissen, ook tégen de wil van de politici in.

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Oud 24 oktober 2010, 09:30   #1
Paul Nollen
Parlementslid
 
Geregistreerd: 24 juli 2005
Berichten: 1.625
Standaard Directe Democratie in Duitsland

In Duitsland groeit de roep om Directe democratie.

http://www.focus.de/politik/deutschl...id_565120.html

Citaat:
Stuttgart 21, Atompolitik, Renten mit 67: Die Bürger begehren auf, und ihre gewählten Vertreter überlegen, wie sie den Souverän in ihre Entscheidungen einbinden. SPD-Chef Sigmar Gabriel will das Volk daher auch auf Bundesebene mitentscheiden lassen.
„Ganz eindeutig. Wir sind eine erwachsene Demokratie“, sagte Gabriel am Sonntag dem Deutschlandfunk. „Es geht um die generelle Verbesserung der direkten Demokratie in Deutschland, denn wir können nicht zulassen, dass die Kluft zwischen Bevölkerung und etablierter Politik immer größer wird.“ Politische Entscheidungen allein stellten für die Lösung vieler Konflikte keine ausreichende Legitimation mehr dar.


Volksentscheid Landtagswahl?
Aktuell sieht der ehemalige Umweltminister bei der Frage von Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke oder in der Bildungspolitik die Notwendigkeit, die Bürger einzubeziehen. Mit Blick auf das umstrittene Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 stellte Gabriel klar, dass seine Partei einen Volksentscheid nach der Landtagswahl in Baden- Württemberg zur Koalitionsfrage mache. „Niemand wird mit uns eine Regierung bilden können, egal in welcher Konstellation, ohne dass er bereit ist, die Menschen in Baden-Württemberg über die Frage Stuttgart 21 abstimmen zu lassen“, sagte er.

Vermittler Heiner Geißler (CDU) mache in Stuttgart „einen guten Job“, indem er alle Argumente dafür oder dagegen öffentlich darstelle, sagte Gabriel. Er halte das für ein „sehr gutes Verfahren“. Der Konflikt sei am Ende aber „nur durch die Bevölkerung selbst zu lösen“.


Diverse Entscheidungen
Der Ruf nach direkter Einbindung der Bürger in konkrete Sachentscheidungen wurde in den vergangenen Wochen immer lauter. Die Grünen fordern etwa beim Thema Stuttgart 21, die Bürger entscheiden zu lassen, ob der unterirdische Durchgangsbahnhof gebaut wird. Der Fraktionsvorsitzende im baden-württembergischen Landtag, Winfried Kretschmann, sagte der der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, nur so könne verhindert werden, „dass sich die Bevölkerung weiter spaltet“.

In der Frage eines Renteneinstiegsalters von 67 hatte sich am Samstag der Chef der größten deutschen Gewerkschaft IG Metall, Berthold Huber, für einen Volksentscheid. „Auch auf Bundesebene brauchen wir künftig mehr plebiszitäre Elemente, mehr Mitbestimmung der Bürger. Wir sollten zum Beispiel über die Rente mit 67 abstimmen lassen.“
Paul
__________________

Laatst gewijzigd door Paul Nollen : 24 oktober 2010 om 09:30. Reden: link
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Oud 3 januari 2011, 03:01   #2
Piet De Pauw
Vreemdeling
 
Geregistreerd: 22 februari 2009
Berichten: 93
Standaard Volksgesetzgebung und Referendum auf Bundesebene rechtsstaatlich regeln

Volksgesetzgebung und Referendum auf Bundesebene rechtsstaatlich regeln

Am 12. August 2010, in Allgemein, von admin
Lesezeit: 12 – 20 Minuten

RSS via Zeit-Fragen

von Karl Müller


Nach den erfolgreichen Volksentscheiden in den deutschen Bundesländern Bayern und Hamburg haben viele in Deutschland wieder Hoffnung geschöpft, dass es einen Weg gibt, die deutsche Politik bürgernäher zu gestalten und so soziale Unruhen zu vermeiden.

Namhafte Politiker aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien haben sich in den vergangenen Wochen dafür ausgesprochen, die Möglichkeiten direktdemokratischer, sachunmittelbarer Entscheide nicht länger auf die Ebenen von Gemeinden und Bundesländern zu beschränken, sondern auch auf Bundesebene gesetzlich zu regeln.

Als Befürworter meldeten sich unter anderen der ehemalige Vorsitzende der CSU und bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber («Ich bin ein klarer Befürworter der Volksentscheide. […] Direkte Demokratie ist eine Barriere gegen ideologische, weltfremde Politik»; Weltwoche vom 28. Juli), die stellvertretende Vorsitzende der FDP, Cornelia Pieper (Mit «Volksentscheiden, nicht nur in Kommunen und in den Ländern, sondern auch im Bund, kann die Politik Glaubwürdigkeit und Vertrauen zurückgewinnen»; www.focus.de vom 1. August), und der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel («Natürlich brauchen wir Volksentscheide auch auf Bundesebene. […] Volksentscheide tragen dazu bei, dass mehr Menschen an wichtigen Entscheidungen beteiligt werden. Und sie sorgen dafür, dass Parteien und Politiker für ihre Vorschläge intensiver werben müssen. Das kann einer lebendigen und erwachsenen Demokratie nur guttun» [«Stuttgarter Nachrichten» vom 2. August]) zu Wort.

Die grosse Mehrheit der Deutschen will bundesweite Volksentscheide

Solche Politikeräusserungen tragen der Tatsache Rechnung, dass seit vielen Jahren und in vielen Umfragen deutlich geworden ist, dass eine überwältigende Mehrheit der Deutschen die Möglichkeit haben will, auch auf Bundesebene direkt auf die Gesetzgebung Einfluss zu nehmen. Ein aktuelles Beispiel: Am 23. Juli hat der Deutschlandtrend der ARD erfragt, dass sich 76 Prozent der Deutschen mehr direkte Bürgerbeteiligung an politischen Entscheidungen wünschen.

Mit den Volksentscheiden in Bayern und Hamburg ist die Diskussion über Volksgesetzgebung und Referenden auf Bundesebene offensichtlich viel breiter geworden als die schon seit vielen Jahren auch in Deutschland geführte Diskussion im Umkreis von Fachverbänden wie «Mehr Demokratie e. V.» oder wissenschaftlichen Einrichtungen an deutschen Hochschulen, die das Thema «Direkte Demokratie» zum Forschungsgegenstand haben: zum Beispiel seit 1997 die Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie an der Philipps-Universität Marburg (www.forschungsstelle-direkte-demokratie.de) oder seit 2005 das Deutsche Institut für Sachunmittelbare Demokratie an der Technischen Universität Dresden (DISUD) (www.disud.org).

Sehr umfangreich ist mittlerweile auch die Fachliteratur zum Thema. Sie reicht von wissenschaftlichen Readern (zum Beispiel: Theo Schiller, Volker Mittendorf (Hrsg.): «Direkte Demokratie. Forschung und Perspektiven», 2002, ISBN 3-531-13852) über Zeitschriftenbeiträge in politikwissenschaftlichen Zeitschriften (zum Beispiel das Themenheft «Direkte Demokratie» der Zeitschrift Aus Politik und Zeitgeschichte, Heft 10/2006) und sorgfältige geschichtliche Analysen (zum Beispiel die 2006 erschienene umfangreiche Dissertation von Hanns-Jürgen Wiegand: «Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte», ISBN 3-8305-1210-4) bis hin zu umfangreichen Nachschlagewerken zur aktuellen Rechtslage (zum Beispiel das fast 1000 Seiten umfassende Buch des Mitarbeiters des DISUD, Peter Neumann, mit dem Titel «Sachunmittelbare Demokratie» aus dem Jahr 2009, ISBN 978-3-8329-4081-2).

Bedenken gegen Volksentscheide wurden ausgeräumt

Auch auf die Bedenken gegen bundesweite Volksentscheide wurde in den vergangenen Jahren mehrfach, gründlich und ohne Polemik eingegangen. Ein Beispiel dafür ist das Argumentarium des Fachverbandes «Mehr Demokratie e. V.» vom August 2009 mit dem Titel «Bundesweite Volksabstimmung? Antworten auf die Einwände der CDU/CSU». Hier wird dargelegt, dass auch bei einer Volksgesetzgebung und bei Referenden Vorsorge dagegen getroffen werden kann, dass es nur unflexible Ja- oder Nein-Entscheidungen gibt. Es muss nicht sein, dass das Parlament bei mehr direkter Demokratie an Legitimität verliert. Volksgesetzgebung schwächt das demokratische System und den Föderalismus nicht. Es kann auch Vorsorge dagegen getroffen werden, dass sich finanzstarke Lobbygruppen mit Partikularinteressen durchsetzen; auch dagegen, dass Volksentscheide zu Populismus und Stimmungsdemokratie führen. Direkte Demokratie muss auch nicht die Gewaltenteilung aufweichen.

Wissenschaftliche Abhandlungen wie die oben erwähnten haben ebenso die Behauptungen widerlegt, dass die Möglichkeiten der Volksgesetzgebung in der Weimarer Republik zum Untergang der Republik beigetragen haben oder dass mit der Zulassung von Volksentscheiden die Wiedereinführung der Todesstrafe droht.

Mit sauberen rechtsstaatlichen Regelungen dem «Social Engineering» vorbeugen

Nichts mit direkter Demokratie hat es hingegen zu tun, wenn unter dem Vorwand sogenannter «Bürgerbeteiligung» auch Methoden des Social Engineering Einzug halten. Diese wollen sich jenseits eines rechtsstaatlichen Rahmens ausbreiten und haben das Ziel, den bisherigen öffentlich-rechtlichen Bereich staatlichen Handelns zu privatisieren, zu entrechtlichen, für Gewinnabsichten umzugestalten und ahnungslose Bürger dafür mittels psychologischer Grossgruppenmanipulation einzuspannen. Deshalb muss zum Beispiel sehr genau hingeschaut werden, was die international tätige Bertelsmann-Stiftung mit Projekten wie dem «Reinhard Mohn Preis 2011: Demokratie vitalisieren – politische Teilhabe stärken» plant.

Verfassungsauftrag erfüllen

Auch deshalb braucht es rechtsstaatlich saubere Regelungen für die Möglichkeiten bundesweiter Volksgesetzgebung und bundesweiter Referenden, so wie sie schon heute in den Verfassungen der Bundesländer für diese und für die Gemeinden festgeschrieben sind. Damit würde nicht zuletzt dem Verfassungsauftrag Rechnung getragen, der in Artikel 20, also in einer mit der «Ewigkeitsklausel» nach Artikel 79, Absatz 3 des Grundgesetzes versehenen Bestimmung, festlegt: «Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.» (Hervorhebung durch den Verfasser)
Bei einer solchen rechtsstaatlichen Lösung muss geregelt werden,
• dass und wie die Bürger Initiativen für Bundesgesetze, einschliesslich verfassungsändernder Gesetze, einbringen und gegebenenfalls mit einer Volksabstimmung entscheiden können (Initiativrechte),
• dass und wie die Bürger über von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetze abstimmen können, wenn sie dies wollen (Referendumsrechte),
• dass und wie sichergestellt wird, dass Volksentscheide die «Ewigkeitsklausel» des Grundgesetzes beachten und der Wesensgehalt der Grundrechte in keinem Fall angetastet wird.
Bislang liegen in Deutschland 3 ausgearbeitete Entwürfe für eine Grundgesetzänderung hin zu Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden vor: der Verfassungsentwurf des Kuratoriums für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder in der Fassung vom 29. Juni 1991 (Bernd Guggenberger, Ulrich K. Preuss, Wolfgang Ullmann (Hrsg.): Eine Verfassung für Deutschland. Manifest. Text. Plädoyers, 1991, ISBN 3-446-16424-3), der Gesetzentwurf der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2002 und der Entwurf des Fachverbandes «Mehr Demokratie e. V.». 1974 hatte die *Enquêtekommission «Verfassungsreform» des Deutschen Bundestages das Thema behandelt, 1992/93 hatte sich die «Gemeinsame Verfassungskommission» von Bundestag und Bundesrat im Rahmen ihrer Beratungen zur Revision des Grundgesetzes nach dem Beitritt der DDR erstmals ausführlich mit der Frage beschäftigt, beide Male allerdings ohne Konsens.
Heute, 20 Jahre nach der Wiedervereinigung, kann man an diese Gesetzesentwürfe und die vorangegangenen Überlegungen anknüpfen.

Zahlreiche Argumente für Volksentscheide auf Bundesebene

Professor Daniel Thürer, Leiter des Instituts für Völkerrecht und ausländisches Verfassungsrecht an der Universität Zürich, hat im Juli 2007 auf Einladung des Instituts für Rechtspolitik an der Universität Trier die zentralen grundsätzlichen Argumente für die Einführung direktdemokratischer Entscheidungen vorgetragen sowie erörtert und diese durch weitere Argumente ergänzt.

Thürer soll an dieser Stelle zitiert werden, weil er jemand ist, der die Gegenargumente gegen die Volksrechte aufgreift und sogar weit auf diese zugeht. Nichtsdestoweniger erinnerte Thürer daran, dass von den nahezu 30 Staaten, die sich nach dem Ende des kalten Krieges eine neue Verfassung gaben, nur 3 auf direktdemokratische Elemente verzichtet haben.

Thürer unterscheidet zwischen einer plebiszitär ausgestalteten Demokratie, in der staatliche Organe «von oben herab» nach Gutdünken und Opportunität die Akklamation und Legitimierung des Volkes suchen, und der direkten «Demokratie der Volksrechte», in deren Verfassung «den Bürgern nach allgemein gefassten Regeln Rechte zugesichert und sie damit ermächtigt [werden], auf einzelne Sachgeschäfte des Staates ‹von unten nach oben› Einfluss zu nehmen und mitzuentscheiden».

Thürer nennt 3 zentrale Argumente, die für die direkte Demokratie angeführt werden:
• Die Bekämpfung autokratischer Willkür: «Demokratie als Staatsform ist […] aus dem Kampf gegen autokratische Herrscher wie Tyrannen, Diktatoren und andere Machthaber hervorgegangen, die im Laufe der Geschichte aus Machtgier, Eigensucht, Fanatismus und anderen Motiven immer wieder Unglück über die Völker gebracht haben.»
Heute soll dem Bürger, «indem ihm das letzte Wort bei der Entscheidung wichtiger Sachfragen gegeben wird, vorbehalten sein, mit Hilfe des Referendums sein ‹Veto› gegen Beschlüsse des Parlaments einzulegen, wenn er der Meinung ist, dieses hätte seine Macht nicht repräsentativ im Interesse des Ganzen ausgeübt oder sogar missbraucht; und er wird mit dem Initiativrecht selbst in die Lage versetzt, politische Prozesse in Gang zu setzen, inhaltlich zu *fixieren und letztlich zu determinieren.»
Dabei, so Thürer, «entfaltet schon die blosse Existenz von Volksrechten indirekte, vorbeugende Gestaltungswirkungen auf den politischen Prozess».
• Die sachlich-gemeinwohlorientierte Beurteilung: Direkte Demokratie gründet in der Überzeugung, dass alle Bürgerinnen und Bürger in der Lage sind, zu sachgerechten politischen Urteilen zu kommen. «So wie in sozialen Experimenten empirisch nachgewiesen wurde, dass beliebig zusammengesetzte Gruppen von Menschen durchaus in der Lage sind, für die Regelung komplexer Fragen ihres Zusammenlebens vernünftige Lösungen zu entwickeln, so sei auch das Vertrauen gerechtfertigt, dass sich eine politische Gemeinschaft selbst ein ihr entsprechendes, gutes Recht zu schaffen vermöge.»
• Die politische Freiheit: Die Volksrechte in der direkten Demokratie stellen eine Manifestation der politischen Freiheit dar. «Je mehr Menschen befugt sind […], das Recht unmittelbar mitzubestimmen, unter dem sie leben, desto grösser sei auch die Zahl derjenigen, für die sich Autonomie der Person und Einbindung in den politischen Verband decken, gegenseitig ergänzen oder gar stärken.»

Ergänzend fügt Thürer hinzu:
• Mit dem Wandel zur Bildungs- und Informationsgesellschaft ist den Bürgern ein Sachverstand und eine Unbefangenheit zuzutrauen, «auch grundlegende, komplexe politische Sachfragen unmittelbar mitzuentscheiden». Die Beschränkung auf das Wahlrecht unterfordere die Bürger geradezu.
• Direktdemokratische Rechte können «dazu beitragen, die Kluft zwischen Staatsmacht und dem Volk zu verringern».
• Direktdemokratische Rechte verpflichten Politiker und Behörden, ihre Positionen sorgfältiger zu prüfen und ihre Argumente verständlicher darzulegen.
• «Die direktdemokratischen Rechte haben im grossen und ganzen keine schlechten Ergebnisse produziert.»
• «Es ist evident und empirisch erhärtet, dass Volksrechte tendenziell eine sparsame und effiziente Wahrnehmung der öffentlichen Angelegenheiten durch die Behörden sowie relativ niedrige Staatsquoten und eine geringe Verschuldung der öffentlich Hand begünstigen.»

«Politik ist Sache des Volkes»

In Deutschland selbst ist es vor allem der Staatsrechtslehrer Karl Albrecht Schachtschneider, der sich seit vielen Jahren konsequent und mit grosser Ausstrahlung in die Öffentlichkeit für eine Verwirklichung dessen einsetzt, was das Grundgesetz hinsichtlich der politischen Freiheit, der Ausgestaltung der Republik und der Volksrechte beinhaltet. Schon im Juli 2001 hat er unter dem Titel «Demokratie versus Kapitalismus. Vom Recht des Menschen» (www.kaschachtschneider.de) grundlegende und kompakte Thesen zum Thema formuliert.

Der Schweizer Adolf Gasser hatte 1946, kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und aus der unmittelbaren Erfahrung des Scheiterns so vieler vermeintlicher Demokratien in Europa heraus, in seiner Grundlegung zur Schweizer direkten Demokratie («Gemeindefreiheit als Rettung Europas») zwei Grundformen der Gemeinschaftsbildung gegenübergestellt:

«Staatliches Gemeinschaftsleben ist, das darf man nie ausser acht lassen, nur im Rahmen eines Ordnungsprinzipes möglich. Und da gibt es, verwaltungsmässig betrachtet, nur zwei grundlegende Ordnungsprinzipien: das Prinzip der Subordination und das der Koordination – oder anders ausgedrückt: das Prinzip der Befehlsverwaltung und das der Selbstverwaltung. Entweder wird die staatliche Ordnung durch einen obrigkeitsstaatlichen Befehls- und Machtapparat gesichert, oder dann beruht sie auf dem freien gesellschaftlichen Willen einer Volkskollektivität. In einem Falle erfolgt der Aufbau des Staates im wesentlichen von oben nach unten, im anderen Fall von unten nach oben. Dort verkörpert sich das ordnende Prinzip in einer Gewöhnung ans Befehlen und Gehorchen, hier in einem allseitigen Willen zur freien Zusammenarbeit.»

Karl Albrecht Schachtschneiders Überlegungen korrespondieren mit diesen Gedanken: «Demokratie ist die Staats- und Regierungsform freier Menschen. […] Das Grundprinzip der Republik und damit der Demokratie ist: Res publica res populi; demokratisch formuliert: alle Staatsgewalt geht vom Volke aus […] oder: Politik ist Sache des Volkes.» Denn: «Die Menschheit des Menschen verbietet jede Art von Herrschaft von Menschen über Menschen.» Deshalb: «Die Repräsentanten des Volkes dürfen sich nicht zu den Herren des Volkes aufschwingen […].» Deshalb: «Demokratie setzt den wirklichen Einfluss der Menschen auf die Politik voraus, nicht betreuende Vormundschaft, sondern materiale Selbstbestimmung.» Und deshalb: «Weil die Gesetze nur als Wille des Volkes verbindlich sind, hat die unmittelbare (direkte) höhere Legitimation als die mittelbare repräsentative Demokratie.» •

Unterstützung für direkte Demokratie auf Bundesebene

km. Eine aktuelle Umfrage des Fachverbandes «Mehr Demokratie e.V.» bei allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages ergab, dass 63,5 Prozent der Abgeordneten die Frage «Sollte es Volksbegehren und Volksentscheide auch für bundespolitische Fragen geben?» bejahen. Nicht nur eine grosse Mehrheit der Bürger plädiert für die Möglichkeit von Volksgesetzgebung und Referenden, sondern auch bei deutschen Politikern und im deutschen Bundesverfassungsgericht gibt es unterstützende Stimmen hierfür.

«ZDF: Herr Bundespräsident, Sie haben gerade von der Teilhabe der Bürger gesprochen. Da scheint etwas im Gefühl der Menschen nicht in Ordnung zu sein, sie wollen mehr teilhaben. Auch durch direkte Demokratie? Muss sich da etwas ändern, muss vielleicht auch in diese Richtung das Grundgesetz nachgebessert werden?
Horst Köhler: Also, darüber sollte man diskutieren. Weil ich tatsächlich denke, dass wir nach 60 Jahren Grundgesetz, erfolgreichem Grundgesetz, durchaus auch aufnehmen sollten, dass sich in der Bevölkerung ein Gefühl breitgemacht hat der Distanz zwischen politischen Entscheidungen oder politischen Institutionen und dem, wie die Bürger es wahrnehmen, was sie davon beeinflussen können oder was aus ihrer Sicht richtig ist. Also diese Distanz zwischen Bürgern und den politischen Entscheidungsträgern ist etwas, was uns alle beschäftigen sollte. Und bestimmte Formen direkter Demokratie können eine Antwort auf dieses Thema sein. Ich möchte, dass man das einfach diskutiert.»

Der ehemalige deutsche Bundespräsident Horst Köhler in einem Interview mit dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF)

«Es ist Zeit, [dem Bürger] mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen. Deshalb müssen die Möglichkeiten, selber zu entscheiden, erweitert werden. Deshalb macht es Sinn, zwischen den Wahlen Volksinitiativen und Volksentscheide auf den politischen Ebenen auszuweiten. Für die kommunale Ebene leuchtet das am ehesten ein. Aber auch auf Landes- und Bundesebene können solche Möglichkeiten geschaffen werden. Was in anderen europäischen Demokratien seit langem erlaubt ist, kann in Deutschland nicht gänzlich falsch sein.»
Der ehemalige Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Jürgen Rüttgers (CDU)

«Wir wollen mehr direkte Mitbestimmung für die Menschen. Gerade wenn es um grundlegende Fragen unseres Staates geht, müssen wir das Volk stärker in die Entscheidung mit einbeziehen. Deshalb wollen wir Volksabstimmungen bei wichtigen und unwiderruflichen Entscheidungen zur Zukunft Europas – bei der Übertragung wichtiger Zuständigkeiten und bei der Aufnahme neuer Mitglieder.»
Der Ministerpräsident von Bayern, Horst Seehofer (CSU)

«Ich will nicht plädieren, sondern Zusammenhänge und Entwicklungen verdeutlichen, und die sind so, dass das kommen wird, egal ob und wofür ich plädiere. Denn nur so können die Bürger ihre differenzierten Vorstellungen auch differenziert zum Ausdruck bringen und anders entscheiden als auf der Linie der Partei, die sie gewählt haben.
Schon allein diese Möglichkeit oder die Notwendigkeit, bestimmte besonders wichtige Fragen dem Volk zur Entscheidung vorzulegen, wird dann auch das Verhalten der gewählten Repräsentanten verändern. Nach sechzig Jahren stabiler Demokratie kann den Bürgern niemand mehr erklären, weshalb man sie da nicht ranlassen kann.»
Die Richterin am deutschen Bundesver*fassungsgericht, Gertrude Lübbe-Wolff

«Wenn das Grundgesetz zukunftsfähig bleiben soll, dann muss noch einmal grundsätzlich über die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen jenseits der periodisch wiederkehrenden Wahlen nachgedacht werden. […]

Heute fragen wir uns, ob in den Anfangsjahren der deutschen Einheit wichtige Prozesse der Integration abgeblockt worden sind. Wie gern hätten die Neubundesrepublikaner ihre kurzen, aber sehr intensiven Demokratieerfahrungen – denken wir an die Runden Tische – in einen intensiven gemeinsamen Verfassungsdiskurs eingebracht. Die Ereignisse des Jahres 1989, die wir gern als friedliche Revolution bezeichnen, waren direkt-demokratische Vorgänge.

Die Montagsdemonstrationen mit dem Ruf ‹Wir sind das Volk!› haben schliess*lich zur Öffnung der Mauer geführt. Hätte man nicht diese geglückten Plebiszite für die Zukunft honorieren sollen? – so hat Günter Dürig, einer der grossen Staatsrechtler der Altbundesrepublik, zu Recht gefragt. Wie dem auch sei, im 21. Jahrhundert und in einer gelernten Demokratie wären plebiszitäre Elemente keine Prämie auf Demagogie, sondern ein Zeugnis für eine fortentwickelte demokratische Staatsform.»

Die ehemalige Präsidentin des deutschen Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach
Piet De Pauw is offline   Met citaat antwoorden
Oud 3 januari 2011, 03:02   #3
suqar_7loe
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Standaard

Sinds wanneer typen wij hier int Duits?
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Citaat:
“Bij God, hij is geen echte gelovige voor wiens onheil zijn buren zich niet veilig voelen” (Mohammed vzmh)
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Oud 3 januari 2011, 03:03   #4
Piet De Pauw
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Standaard "Volksabstimmungen auf Bundesebene" is aan de orde

Een medewerkster van de Omnibus für direkte Demokratie in Deutschland stond vandaag in het station van Keulen op de metro te wachten en keek samen met vele andere reizigers naar een van die grote videoschermen waarop nieuwsberichten en reclame getoond worden.
Plots verscheen in grote letters de slogan: "Volksabstimmungen auf Bundesebene", exact de eis waarmee de Omnibus al jarenlang door Duitsland toert. Het bericht ging over een SPD-politicus Maas, die de invoering van het referendum eist en een aanpassing van de grondwet in die zin. Ze besluit dat zoiets zeven jaar geleden (toen ze bij Omnibus begon) nog ondenkbaar was. Voor haar betekent dit dat het werk van de Omnibus vruchten afwerpt.
Piet De Pauw is offline   Met citaat antwoorden
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