In Oostenrijk toch al, waar redelijk veel 100 kmh- en soms ook 80 kmh limieten zijn wegens milieuredenen.
100 kmh vooral op de snelwegen die door de bergen lopen.
Zelfs nu ook voor buitenlanders met een BEV, het moeten wel pure EVs zijn, plug-in hybrides dus niet. FCEV op waterstof (zeer zelden) moet zich ook niet aan de 100 kmh houden.
Citaat:
https://www.adac.de/verkehr/recht/ve...t-oesterreich/
Umwelt-Tempolimit in Österreich: Ausnahme auch für Elektroautos aus dem Ausland
09.03.2022
Generell gilt auf österreichischen Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Auf bestimmten Strecken sind wegen eines Umwelt-Tempolimits (IG-L) nur 100 km/h erlaubt. Ausnahmen gibt es für Elektrofahrzeuge – auch für solche mit ausländischen Kennzeichen.
• Regelung gilt auch für Ausländer mit E-Auto
• Kennzeichnung am Fahrzeug (E-Kennzeichen) wichtig
• Auf der Inntalautobahn und der Westautobahn: 130 statt 100 km/h
Vom 100-km/h-Tempolimit nach dem Immissionsschutzgesetz für Luft (IG-L) sind in Österreich Elektrofahrzeuge, also auch Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb, ausgenommen. Sie dürfenauch dort die auf österreichischen Autobahnen generell erlaubten 130 km/h fahren (außer es ist eine niedrigere Geschwindigkeit angeordnet). Konkret ist das vor allem auf der Inntalautobahn A12 oder der Westautobahn A1 der Fall.
Ausnahme auch für E-Autos aus dem Ausland
Seit Anfang 2021 gilt diese Ausnahme auch für E-Autos aus dem Ausland. Zuvor war sie an Fahrzeuge mit einem speziellen österreichischen E-Auto-Kennzeichen gekoppelt. Diese Ungleichbehandlung wurde nach einer Intervention der EU-Kommission aufgehoben.
Jetzt gilt: Auch deutsche Fahrer dürfen das spezielle Tempolimit ignorieren, wenn aus dem Kfz-Kennzeichen (E-Kennzeichen) hervorgeht, dass es sich bei ihrem Fahrzeug um ein Elektrofahrzeug handelt. Die Ausnahme gilt allerdings nur für reine E-Autos, nicht für Hybrid-Fahrzeuge mit deutschem E-Kennzeichen.
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Bron overheid, met voorbeelden
Citaat:
https://www.bmk.gv.at/themen/klima_u...t/e_autos.html
Elektroautos
Gesetzliche Ausnahme bei Geschwindigkeitsbegrenzungen
Gesetzliche Ausnahme für E-Autos bei IG-L Geschwindigkeitsbegrenzungen: Mit einer Änderung des Immissionsschutzgesetzes?Luft (IG-L) wurde eine gesetzliche Ausnahme von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen und Schnellstraßen für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie geschaffen.
Für diese Kraftfahrzeuge (KFZ) gelten die Geschwindigkeitsbeschränkungen gemäß IG-L demnach nicht, sie können also auch in 100 km/h-Zonen die gesetzlich erlaubten 130 km/h fahren. Diese Fahrzeuge emittieren weniger Luftschadstoffe als herkömmliche KFZ mit Diesel oder Benzinmotoren. Feinstaubemissionen entstehen zwar durch Reifen-, Brems- und Straßenabrieb sowie durch die Aufwirbelung der Staubschicht auf den Fahrbahnen, jedoch nicht durch Abgasemissionen.
Streckenabschnitte
• Kärnten A2 Südautobahn: Immissionsabhängige Geschwindigkeitsbegrenzung (VBA) - Tempo 100; LGBl. Nr. 63/2009
• Oberösterreich A1 Westautobahn: Immissionsabhängige Geschwindigkeitsbegrenzung (VBA) - Tempo 100; LGBl. Nr. 101/2008
• Salzburg A10 Tauern Autobahn: Immissionsabhängige Geschwindigkeitsbegrenzung (VBA) - Tempo 100; LGBl. Nr. 26/2015
• Salzburg A1 Westautobahn: Immissionsabhängige Geschwindigkeitsbegrenzung (VBA) - Tempo 80; LGBl. Nr. 25/2015
• Steiermark A2 Südautobahn, A9 Phyrn Autobahn: Immissionsabhängige Geschwindigkeitsbegrenzung (VBA) - Tempo 100; LGBl. Nr. 117/2014
• Steiermark A2 Südautobahn: Permanente Geschwindigkeitsbegrenzung - Tempo 100; LGBl. Nr. 8/2017
• Tirol A12 Inntal Autobahn, A13 Brenner Autobahn: Permanente Geschwindigkeitsbegrenzung - Tempo 100; LGBl. Nr. 145/2014
• Vorarlberg A 14 Rheintal Autobahn: Permanente Geschwindigkeitsbegrenzung - Tempo 100; LGBl. Nr. 34/2005
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